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AGB

  1. Unsere Angebote sind freibleibend.

  2. Aufträge nehmen wir nur zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegen. Durch die Auftragserteilung erkennt der Besteller diese Bedingungen an. Erteilte Aufträge sind für uns nur rechtsverbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Bei kurzfristigen Lieferungen gilt unsere Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung.

  3. Wir sind bemüht, zugesagte Lieferfristen einzuhalten.
    Kommen wir gleichwohl in Verzug, kann uns der Besteller eine Nachfrist von mindestens 3 Wochen setzen und alsdann vom Vertrag zurücktreten.
    Weitergehende Ansprüche stehen dem Besteller nur dann zu, wenn wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Die Lieferfristen verlängern sich - auch innerhalb eines Lieferverzuges - angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse. Umstände, die eine Lieferung unmöglich machen und deren Beseitigung nicht in unserer Macht steht, wie beispielsweise Materialmangel, Streik, Aussperrung, Betriebs- oder Verkehrsstörungen oder höhere Gewalt, berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag, ohne dass daraus Schadenersatzansprüche abgeleitet werden können.

  4. Vereinbarte Preise sind für die Dauer von 3 Monaten verbindlich. Liegt zwischen Bestellung und Lieferung ein längerer Zeitraum als 3 Monate, sind wir berechtigt, unsere zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preise zu berechnen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die Verhältnisse, die für unsere Kalkulation maßgebend sind, wie beispielsweise Materialpreise und Löhne, geändert haben.

  5. Anzahlungen können, wenn die Auftragshöhe dies erfordert, vereinbart werden. Sie bleiben unverzinslich.

  6. Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Wir übernehmen keine Haftung für Beschädigungen oder Verluste, die auf dem Transport eintreten. Auf Wunsch wird die Sendung bei Warenwert bis € 500,00 auf Kosten des Bestellers gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert. Bei Warenwert ab € 500,00 wird die Sendung automatisch gegen die üblichen Transportgefahren versichert. Der Versender ist verantwortlich für die Verpackung insbesondere bei geodätischen Geräten im Originalbehälter, da sonst jegliche Gewährleistungsansprüche (auch die Transportversicherung) ausgeschlossen sind.

  7. Zahlungen sind ab einem Auftragswert von 500,00 € mit 3% Skonto, unter einem Auftragswert von 500,00 € mit 2% Skonto rabattierbar, Nicht rabattierbare Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen rein Netto zu leisten, falls keine anderslautenden Zahlungsbedingungen vereinbart sind. Miet- und Reparaturrechnungen sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zahlbar. Uns unbekannten Bestellern liefern wir gegen Vorauszahlung oder Nachnahme. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung unter Berechnung von Diskontspesen angenommen.

  8. Bei offensichtlichen Mängeln müssen Beanstandungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Eintreffen der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Berechtigte Mängelansprüche erfüllen wir nach unserer Wahl durch Reparatur oder durch Umtausch der gelieferten Ware. Nur dann, wenn die Reparatur oder Ersatzlieferung fehlschlagen, kann der Besteller verlangen, dass der Kaufpreis gemindert oder der Vertrag rückgängig gemacht wird.
    Weitergehende Mängelansprüche sind ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere auch der Ersatz von Mängelfolgeschäden.

  9. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis alle unsere Forderungen aus Warenlieferungen - auch aus früheren oder späteren - einschließlich Nebenforderungen bezahlt sind. Der Käufer ist berechtigt, über unsere Eigentumsware im Rahmen seines üblichen und ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu verfügen; er darf die Ware jedoch nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Im Falle eines Zugriffs Dritter hat er und unverzüglich Mitteilung zu machen. Veräußert der Käufer die Ware weiter, so gehen seine Forderungen gegen seine Abnehmer oder andere Dritte, die an seine Stelle treten, auf uns über, ohne dass es einer besonderen Abtretungserklärung bedarf.

  10. Bei Beschädigung oder Verlust von Leih-, Ersatz-, Probe- und Mietgeräten haftet der Besteller in vollem Umfange.

  11. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bedingungen sind sinngemäß zu ersetzen oder entfallen ganz.

  12. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Darmstadt.

  13. Für alle Exportaufträge gilt deutsches Recht. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.


Brensbach, Juli 2004
Schütz + Vetter GmbH
Kirchstraße 13
64395 Brensbach